KI-Schulungspflicht in Österreich: Was die RTR wirklich verlangt (und was nicht)
Seit Februar 2025 gilt Art. 4 der KI-Verordnung auch für österreichische Kleinbetriebe. Zuständig ist die KI-Servicestelle der RTR. Welche Dokumentation sie empfiehlt, was die WKO rät, welche Strafen es gibt und wie ein Betrieb mit fünf Leuten das an einem Nachmittag erledigt.
Die Lage in Österreich in vier Sätzen
Die KI-Verordnung ist eine EU-Verordnung und gilt in Österreich unmittelbar, ohne österreichisches Umsetzungsgesetz. Art. 4, die Pflicht zur KI-Kompetenz, gilt seit 2. Februar 2025 für jeden Betrieb, der KI-Systeme beruflich einsetzt. Mit dem KI-Servicestellengesetz 2024 hat Österreich bei der RTR eine KI-Servicestelle eingerichtet, die Betriebe informiert und Empfehlungen ausspricht. Ein eigenes österreichisches Strafgesetz für Verstöße gegen Art. 4 gibt es nach unserem Kenntnisstand nicht (Stand September 2026).
Was die RTR empfiehlt
Die KI-Servicestelle der RTR ist deutlich konkreter als das Gesetz. Sie empfiehlt Betrieben:
- eine schriftliche KI-Strategie: Wofür setzen wir KI ein, wofür nicht?
- eine KI-Policy (Richtlinie): Regeln für den Umgang, vor allem mit Daten
- ein Schulungskonzept: Wer braucht welches Wissen?
- eine Erhebung der verwendeten Software mit KI-Funktionen, auch Standardsoftware
- pro Person die Dokumentation der Schulung: Art, Anbieter, Inhalt, Ziel, Zeitpunkt, Wiederholungen
In den FAQ formuliert die RTR die Kernfrage so: welche Mitarbeiter oder Mitarbeitergruppe wann und wie oft zu welchen Themen von wem geschult wurde. Wer diese Frage für jede Person beantworten kann, hat seinen Nachweis.
Was die WKO rät
Die KI-Guidelines der Wirtschaftskammer (3. Auflage 2026) decken sich mit der RTR und ergänzen zwei praktische Punkte: eine Liste der genehmigten KI-Tools nach Abteilung und Verwendungszweck sowie einen Freigabeprozess mit Ansprechperson. Dazu gibt es ein Muster für eine KI-Richtlinie. Die WKO beantwortet in „KI meets KMU“ auch die Frage, die Kleinbetriebe am häufigsten stellen: „Woher weiß ich, ob etwas schon KI oder noch normale Datenverarbeitung ist?“ Die ehrliche Antwort: Fragen Sie den Hersteller und erfassen Sie es im Inventar.
Welche Strafen drohen
Art. 4 steht nicht im Bußgeldkatalog der KI-Verordnung. Die Mitgliedstaaten müssen zwar Sanktionen für Verstöße vorsehen, Österreich hat für Art. 4 aber keine eigene Geldbuße festgelegt (Stand September 2026). Was zählt, ist anderes: Die Datenschutzbehörde verhängt sehr wohl Bußgelder, wenn personenbezogene Daten in fremden KI-Systemen landen. Im Schadensfall wird gefragt, ob die Person geschult war. Und Datenschutzbeauftragte, Berufsverbände, Versicherungen und Auftraggeber fragen den Nachweis inzwischen ab.
Ein Beispiel: Steuerberatungskanzlei mit fünf Personen in Graz
Die Kanzlei nutzt Kanzleisoftware mit KI-Funktionen, ChatGPT für Formulierungen und einen KI-Übersetzer für Mandanten. Sie ist damit Betreiberin von drei KI-Systemen.
Nachmittag, Teil 1 (30 Minuten, Inhaberin): Inventar anlegen: drei Tools, Zweck, wer nutzt sie, welche Daten. Bedarf feststellen: Alle fünf arbeiten mit mindestens einem Tool, zwei mit Mandantendaten. Richtlinie aus dem WKO-Muster anpassen: nur Kanzleikonto, keine Mandantendaten in ChatGPT, Ergebnisse prüfen, Ansprechperson ist die Inhaberin.
Nachmittag, Teil 2 (20 Minuten pro Person): Grundschulung mit Beispielen aus der Kanzlei: Halluzinationen bei Paragraphen, Datenweitergabe, Konten, Prüfen, Kennzeichnung. Kurzes Quiz. Zertifikat.
Nachmittag, Teil 3 (10 Minuten): Register ausfüllen oder exportieren: Person, Rolle, Datum, Dauer, Inhalt, Ergebnis, nächste Auffrischung in zwölf Monaten. Ordner ablegen, Richtlinie unterschreiben lassen.
Das ist die ganze Pflicht. Bei Nachfrage des Datenschutzbeauftragten schickt die Kanzlei den Ordner als PDF.
Häufige Missverständnisse in Österreich
- „Das gilt erst ab 2026 oder 2027.“ Nein, Art. 4 gilt seit Februar 2025. Die späteren Daten betreffen Hochrisiko-Systeme.
- „Wir sind zu klein.“ Art. 4 kennt keine Untergrenze. Auch Einzelunternehmer sind Betreiber.
- „Wir brauchen ein WIFI- oder Kammer-Zertifikat.“ Ein Zertifikat ist nicht Pflicht, und es gibt keine amtlich anerkannten. Kurse von WIFI oder Kammern sind gut, aber nicht vorgeschrieben.
- „Die RTR prüft Betriebe.“ Die KI-Servicestelle informiert und berät. Die Marktüberwachung wird national geregelt; für Kleinbetriebe ist bisher keine flächendeckende Prüfung bekannt.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Orientieren Sie sich an der RTR-Liste, nicht an Werbeversprechen. Inventar, Konzept, Richtlinie, Schulung mit Dokumentation, Wiederholung. Verbrieft ist entlang dieser Liste gebaut, deshalb passt der Ordner zu dem, was die RTR und die WKO beschreiben.
Quellen
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung), Art. 3, 4, 99, 113
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus)
- RTR, KI-Servicestelle: KI-Kompetenz nach Art. 4 und FAQ
- KI-Servicestellengesetz (KISG) 2024
- WKO, KI-Guidelines, 3. Auflage 2026; WKO, „KI meets KMU“, Fragen und Antworten
- Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, Stand Juli 2026