Verbrieft
Kursinhalt · Modul 6 · Version 2026-09

Branchenmodul: Arztpraxis, Therapie, Pflege, Apotheke

Schweigepflicht, Gesundheitsdaten, Diktat und Arztbriefe, Behandlungsentscheidungen. Was im Gesundheitsbereich beim Einsatz von KI zusätzlich gilt.

Worum es geht

Gesundheitsdaten sind die sensibelsten Daten, die es gibt. Zugleich nimmt KI in Praxen und Apotheken viel Schreibarbeit ab: Diktat, Arztbriefe, Terminvergabe, Abrechnung. Dieses Modul zeigt, wie Sie diese Hilfe nutzen, ohne Schweigepflicht und Datenschutz zu verletzen und ohne dass eine Maschine über eine Behandlung entscheidet.

Wo KI in Praxis und Apotheke steckt

  • Praxis- und Apothekensoftware mit Spracherkennung, Arztbrief-Entwürfen, Codier- und Abrechnungsvorschlägen.
  • Diktat- und Ambient-Systeme, die ein Gespräch mitschreiben und zusammenfassen.
  • Terminbuchung und Telefonassistenten, die mit Patienten sprechen.
  • Chat-Assistenten für Texte, Übersetzungen, Aufklärungsbögen, Patienteninformationen.
  • Bildgebung und Diagnoseunterstützung mit KI-Funktionen (Röntgen, Dermatologie, EKG).

Schweigepflicht und besondere Datenkategorien

Die ärztliche und therapeutische Schweigepflicht gilt für das ganze Team, auch für Empfang, Assistenz, Abrechnung und Aushilfen (Österreich: § 54 Ärztegesetz und die jeweiligen Berufsgesetze; Deutschland: Berufsordnungen und § 203 StGB). Gesundheitsdaten sind zusätzlich „besondere Kategorien“ nach Art. 9 DSGVO: Ihre Verarbeitung ist nur unter engen Voraussetzungen erlaubt.

Für KI heißt das:

  • Patientendaten (Name, Diagnose, Befund, Medikation, auch Termine mit Behandlungsanlass) gehören nur in Systeme, die die Praxis freigegeben hat und mit denen ein Auftragsverarbeitungsvertrag besteht. Der Anbieter darf die Daten nicht für eigenes Training nutzen.
  • In öffentliche Chat-Dienste ohne Vertrag gehören keine Patientendaten. Auch ein Befund „ohne Namen“ kann mit Alter, Datum und Diagnose eine Person erkennbar machen.
  • Wer einen Text mit KI-Hilfe schreiben will (Aufklärungsbogen, Praxisinfo, Antwort auf eine allgemeine Anfrage), tut das ohne Patientenbezug oder im freigegebenen System.

Diktat, Arztbriefe, Zusammenfassungen

Spracherkennung und Zusammenfassungen sind gut, aber nicht fehlerfrei. Typische Fehler: verwechselte Verneinung („kein“ statt „ein“), falsche Dosierungen, vertauschte Seiten (links/rechts), ausgelassene Vorerkrankungen, erfundene Werte in einer Zusammenfassung.

Regel: Jeder KI-Entwurf, der in die Dokumentation, in einen Arztbrief oder in ein Rezept eingeht, wird von der fachlich verantwortlichen Person vollständig gelesen und freigegeben. Zahlen (Dosis, Werte, Daten) werden mit dem Original verglichen. Die Verantwortung für die Dokumentation bleibt beim Behandler, nicht beim System.

Behandlungsentscheidungen

KI kann Hinweise geben, Muster erkennen und Vorschläge machen. Die Entscheidung über Diagnose, Therapie, Medikation und Abgabe trifft der Mensch mit der fachlichen Qualifikation. Systeme, die medizinische Entscheidungen unterstützen, sind oft Medizinprodukte mit eigenen Zulassungs- und Dokumentationspflichten, und Einsätze im Gesundheitsbereich können unter die Hochrisiko-Regeln der KI-Verordnung fallen. Solche Systeme werden nur nach Prüfung und Freigabe durch die Praxisleitung eingesetzt und nur so, wie der Hersteller es vorsieht.

Patienten und Kennzeichnung

Ein Telefon- oder Chat-Assistent muss sich als Maschine zu erkennen geben. Patienten dürfen nicht glauben, sie sprächen mit einer Person. Aufklärung, Diagnosen und Therapieentscheidungen werden persönlich vermittelt, nicht von einem Chatbot. Schriftliche Informationen, die Sie mit KI-Hilfe erstellt, geprüft und verantwortet haben, brauchen keine Kennzeichnung.

Fünf Regeln für den Praxisalltag

  1. Patientendaten nur in freigegebene Systeme mit Auftragsverarbeitungsvertrag.
  2. Diktate, Arztbriefe und Zusammenfassungen vollständig gegenlesen, Zahlen vergleichen.
  3. Keine Maschine entscheidet über Diagnose, Therapie oder Abgabe.
  4. Nur Praxiskonten, keine privaten Zugänge, keine Fotos von Befunden mit dem privaten Handy in Chat-Dienste.
  5. Versehentlich eingegebene Patientendaten sofort der Praxisleitung melden: Für Gesundheitsdaten gelten kurze Meldefristen.

Beispiele

Empfang: Eine Patientin fragt per E-Mail nach ihrem Befund. Der Antwortvorschlag im E-Mail-Programm ist freundlich, aber Befunde gehen nicht per unverschlüsselter Mail und nicht aus einem KI-Vorschlag heraus. Die Ärztin entscheidet, wie informiert wird.

Assistenz: Für einen Aufklärungsbogen zu einer Standarduntersuchung nutzen Sie den Chat-Assistenten ohne jeden Patientenbezug. Die Ärztin prüft den Text fachlich. Das ist in Ordnung.

Ärztin: Das Ambient-System fasst das Gespräch zusammen und schreibt „keine Allergien bekannt“. Der Patient hatte eine Penicillinallergie erwähnt. Gegenlesen hat es gefangen.

Apotheke: Ein Assistent schlägt bei einer Wechselwirkungsfrage eine Antwort vor. Die Fachkraft prüft in der Fachdatenbank, bevor sie berät.

Was Sie mitnehmen

  • Gesundheitsdaten nur in freigegebene Systeme; ohne Vertrag gar nicht.
  • KI-Texte in der Dokumentation immer vollständig prüfen, vor allem Zahlen und Verneinungen.
  • Entscheidungen über Behandlung trifft der Mensch; Vorfälle sofort melden.
Stand: 2026-09-10
So kommt dieses Modul in Ihre Schulung.

Beim Einrichten des Betriebs geben Sie Ihre Branche an. Verbrieft hängt dieses Modul an die Grundschulung (20 Minuten, fünf Module) an, etwa 5 Minuten mehr, und vermerkt es auf dem Zertifikat und im Schulungsregister. Kurs und Zertifikat für eine Person sind kostenlos.