Verbrieft
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Ist Ihr Chatbot als KI erkennbar?

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten aus Art. 50 der KI-Verordnung, ohne Übergangsfrist. Geben Sie Ihre Adresse ein. Sie sehen in dreißig Sekunden, was von außen sichtbar ist und was Sie selbst nachsehen müssen.

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Was Artikel 50 seit August verlangt

Die Transparenzpflichten gelten seit dem 2. August 2026 und treffen deutlich mehr Betriebe als die bekannten Hochrisiko-Regeln. Drei Punkte betreffen kleine Betriebe unmittelbar.

  • Chat und Assistenz: Wer ein KI-System einsetzt, das unmittelbar mit Menschen spricht, muss dafür sorgen, dass diese erkennen, dass sie mit einer Maschine sprechen. Der Hinweis gehört an den Anfang der Unterhaltung, nicht ins Impressum.
  • Bilder, Video, Ton: Künstlich erzeugte oder bearbeitete Inhalte müssen als solche offengelegt werden. Das betrifft auch das freundliche Modellfoto aus dem Bildgenerator.
  • Texte: Für veröffentlichte Texte von öffentlichem Interesse gilt die Kennzeichnung in der Regel dann nicht, wenn ein Mensch den Text vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und die redaktionelle Verantwortung übernimmt.

Zuständig für die Marktüberwachung ist in Deutschland seit August 2026 die Bundesnetzagentur. In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die Anlaufstelle für Fragen.

Was Sie danach brauchen

Ein Satz im Chatfenster ist schnell ergänzt. Was danach fehlt, ist der Nachweis: eine Liste der eingesetzten KI-Werkzeuge, eine Regel, wer was kennzeichnen muss, und ein Beleg, dass die Leute im Betrieb das wissen. Genau das ist der Ordner, den Verbrieft erzeugt.

Keine Panik, aber ein Termin
Für die Kompetenzpflicht nach Art. 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind dagegen seit August bindend und werden in Deutschland von einer Behörde überwacht. Der Unterschied ist wichtig, und die meisten Anbieter verwischen ihn.

Alles in einem Ordner

Inventar, Richtlinie, Schulungsnachweis und Kennzeichnungsregel entstehen bei uns in einem Durchgang und lassen sich als PDF weitergeben.