Ein echter Nachweis-Ordner in 20 Minuten.
Keine Folien, kein Angebot: der Ordner eines erfundenen Betriebs (Muster GmbH, Werbeagentur mit acht Personen), von der Übersicht bis zum PDF-Export. Dazu der Wortlaut von Artikel 4 in der Fassung seit 27. Juli 2026 und welche Angaben im Register vom Hinweispapier der Bundesnetzagentur, von der RTR und von uns stammen.
Bild, Ton und Bildschirm des Referenten. Keine Rechtsberatung; für den Einzelfall an Datenschutzbeauftragte oder Anwalt.
Kapitel
- 0:00Willkommen im Ordner: Muster GmbH, was heute offen ist
- 2:10Warum jemand nach dem Nachweis fragt: Vorfall, Lieferantenfragebogen, Versicherung
- 4:12Was Artikel 4 verlangt: Wortlaut 2024 und Neufassung 2026, kein Bußgeld für Art. 4
- 6:46KI-Inventar: jedes Werkzeug eine Entscheidung, Perplexity live „mit Auflagen“
- 9:21KI-Richtlinie: die Warnung, Abschnitt 2 aus dem Inventar, neue Version
- 12:06Team und Schulung: Kurs per Link, Lernkontrolle, Zertifikat, Prüfseite
- 15:26Nachweis-Ordner als PDF: Status, Schulungsregister mit sechs Feldern, Inventar
- 19:01Schluss ohne Angebot: drei kostenlose Dinge
KI-Kompetenzpflicht in 20 Minuten.
Was ein Betrieb mit 5 bis 50 Personen bis Jahresende braucht.
Donnerstag, 24. September 2026, 17:00 bis 17:30 Uhr (MESZ). 20 Minuten im echten Nachweis-Ordner statt Folien, 10 Minuten für Ihre Fragen. Live über Google Meet, kein Konto nötig. Wer nicht live dabei sein kann, bekommt die Aufzeichnung und den Beispiel-Ordner als PDF am Tag danach per E-Mail.
Das nehmen Sie mit
- Ob die KI-Kompetenzpflicht Ihren Betrieb betrifft, an drei Beispielen: Kanzlei, Agentur, Installationsbetrieb
- Was Art. 4 der KI-Verordnung verlangt, in der Fassung seit 27. Juli 2026 (Digital Omnibus): Maßnahmen ergreifen, kein bestimmtes Niveau garantieren, kein Bußgeld für Art. 4
- Die drei Situationen, in denen nach dem Nachweis gefragt wird: Datenschutzvorfall, Lieferantenfragebogen, Versicherung
- Was ein Nachweis braucht: die Empfehlungen der Bundesnetzagentur und der RTR, und welche zwei Angaben wir ergänzen
- Wie ein fertiger Ordner aussieht (am Beispiel eines erfundenen Betriebs mit acht Personen) und wie er an einem Nachmittag entsteht
Für wen
Inhaber und Büroleitungen von Betrieben mit 5 bis 50 Personen in Österreich und Deutschland, die ChatGPT, Copilot, Übersetzer oder KI-Funktionen in ihrer Software nutzen. Ebenso Datenschutzbeauftragte, Steuerberater und IT-Betreuer, die es ihren Mandanten erklären müssen.
Wer spricht
Thomas Nuri Yilmaz, Inhaber The-Y e.U., Wien. IT-Dienstleister, der die Frage „Wir nutzen ChatGPT, brauchen wir einen Nachweis?“ so oft gehört hat, dass er Verbrieft gebaut hat. Keine Rechtsberatung, keine Panikmache: Verbrieft kommt erst am Ende vor, davor ist es ein Fachvortrag.