Welche Strafe droht bei fehlender KI-Kompetenz? Die ehrliche Antwort
Kurzantwort: Für Verstöße gegen Art. 4 sieht die KI-Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Wer Ihnen mit „bis zu 35 Millionen Euro“ eine Schulung verkaufen will, zitiert die Strafe für verbotene KI-Praktiken, nicht für fehlende Kompetenz. Das heißt aber nicht, dass nichts passiert.
Was im Gesetz steht
Artikel 99 der KI-Verordnung regelt die Geldbußen. Er nennt verbotene Praktiken (bis zu 35 Millionen Euro oder 7 % des Jahresumsatzes), bestimmte Pflichten von Anbietern, Betreibern und anderen Akteuren (bis zu 15 Millionen Euro oder 3 %) und falsche Angaben gegenüber Behörden. Artikel 4 steht in keiner dieser Listen. Die Mitgliedstaaten müssen zwar Sanktionen für Verstöße festlegen, nach unserem Kenntnisstand haben aber weder Deutschland noch Österreich eine Geldbuße speziell für Art. 4 vorgesehen (Stand September 2026).
Was stattdessen zählt
1. Anordnungen der Aufsicht. Seit August 2026 sind die nationalen Marktüberwachungsbehörden zuständig, in Deutschland die Bundesnetzagentur. Sie können Maßnahmen verlangen und Auskünfte einholen. Wer dann nichts vorweisen kann, hat ein Problem, auch ohne Bußgeld.
2. Haftung im Schadensfall. Die Bundesnetzagentur schreibt, fehlende KI-Kompetenz könne als Verletzung der Sorgfaltspflicht gewertet werden. Wenn eine Mitarbeiterin mit ChatGPT eine falsche Auskunft an einen Kunden gibt oder Patientendaten in einen öffentlichen Chatbot kopiert, wird gefragt, ob sie geschult war. Ohne Nachweis steht der Betrieb schlecht da, zivilrechtlich und gegenüber der Datenschutzbehörde.
3. Datenschutz. Der häufigste Fehler im Umgang mit KI ist ein Datenschutzverstoß: personenbezogene Daten in fremde Systeme geben. Dafür gibt es sehr wohl Bußgelder, nach der DSGVO. Eine KI-Schulung ist deshalb auch Datenschutzprävention.
4. Nachfragen von außen. Datenschutzbeauftragte fragen den Nachweis inzwischen regelmäßig ab. Kammern, Berufsverbände und Cyber-Versicherungen ebenso. Größere Auftraggeber verlangen ihn in Lieferantenfragebögen.
Warum die Panikmache schadet
Viele Anbieter werben mit Bußgeld-Drohungen. Das führt dazu, dass Betriebe entweder irgendein Zertifikat kaufen, ohne etwas zu lernen, oder gar nichts tun, weil sie die Drohung als Verkaufstrick erkennen. Beides ist falsch. Die Pflicht ist real, die Strafe indirekt, und der Aufwand für eine ordentliche Lösung klein.
Was das für Ihren Betrieb heißt
Erledigen Sie es, weil es sinnvoll ist und weil Sie den Nachweis brauchen werden, nicht aus Angst. Ein Nachmittag, eine kurze Schulung, ein dokumentierter Ordner.
Quellen
- Art. 99 der Verordnung (EU) 2024/1689 (Geldbußen)
- Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO“, Juni 2025 (Sorgfaltspflicht)
- Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz, Stand Juli 2026 (nationale Durchsetzung)
- Haufe, „Arbeitgeberpflicht zur Sicherstellung der KI-Kompetenz“: Verstoß weder bußgeld- noch strafbewehrt