Verbrieft
KI-Kompetenzpflicht · Stand 2026-09-08

Ist eine KI-Schulung Pflicht? Was Art. 4 der KI-Verordnung wirklich verlangt

Kurzantwort: Das Gesetz verlangt keine bestimmte Schulung, keinen bestimmten Kurs und kein Zertifikat. Es verlangt, dass Betriebe, die KI einsetzen, Maßnahmen für ausreichende KI-Kompetenz der Personen treffen, die damit arbeiten. Eine kurze, dokumentierte Schulung ist die einfachste Art, das zu erfüllen. Deshalb sprechen alle von „Schulungspflicht“, obwohl im Gesetz „Kompetenz“ steht.

Was im Gesetz steht

Artikel 4 der KI-Verordnung (Verordnung (EU) 2024/1689) gilt seit dem 2. Februar 2025. Er richtet sich an Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Betreiber ist jeder, der ein KI-System im beruflichen Kontext in eigener Verantwortung nutzt, also auch der Steuerberater mit ChatGPT, die Praxis mit KI-Diktat und der Installateur, dessen Software Angebote mit KI schreibt.

Ursprünglich lautete die Pflicht, „nach besten Kräften“ ein ausreichendes Maß an KI-Kompetenz sicherzustellen. Mit dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27. Juli 2026) wurde sie abgeschwächt: Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, die die Entwicklung von KI-Kompetenz unterstützen. Ein bestimmtes Niveau muss nicht garantiert werden. Es ist eine Bemühenspflicht, keine Erfolgspflicht.

Was „KI-Kompetenz“ bedeutet

Die Verordnung definiert KI-Kompetenz als Fähigkeiten, Kenntnisse und Verständnis, die es ermöglichen, KI-Systeme sachkundig einzusetzen und sich der Chancen, Risiken und möglichen Schäden bewusst zu sein. Für ein Büro, das ChatGPT nutzt, heißt das laut Fragenkatalog der Europäischen Kommission zum Beispiel: Die Mitarbeiter sollten wissen, dass KI Dinge erfindet („Halluzinationen“), was mit eingegebenen Daten passiert und wo man das Ergebnis prüfen muss.

Die Maßnahmen dürfen zum Wissen, zur Erfahrung und zur Rolle der Personen passen. Eine Sekretariatskraft braucht anderes Wissen als jemand, der KI-Ergebnisse für Kundenentscheidungen verwendet.

Was das für Ihren Betrieb heißt

  1. Feststellen, wo KI im Einsatz ist und wer damit arbeitet. Viele Betriebe unterschätzen das, weil KI in Office-Paketen, Buchhaltung und Übersetzern steckt.
  2. Eine passende Maßnahme setzen. Eine 15- bis 20-minütige Grundschulung mit Beispielen aus dem Alltag reicht für die meisten Kleinbetriebe. Ein mehrtägiger Workshop ist nicht nötig.
  3. Dokumentieren. Art der Maßnahme, Inhalt, Dauer, Datum, Teilnehmende. Das ist der Teil, der bei Nachfragen zählt.
  4. Regelmäßig auffrischen, mindestens jährlich und bei neuen Tools oder neuen Mitarbeitern.

Was nicht stimmt

Sie brauchen kein Zertifikat, keinen KI-Beauftragten und keine externe Zertifizierung. Das sagt die Bundesnetzagentur ausdrücklich. Und Sie müssen nicht 35 Millionen Euro Bußgeld fürchten: Diese Zahl gehört zu verbotenen Praktiken, nicht zu Art. 4. Mehr zum Bußgeld.

Quellen

  • Art. 4 und Art. 3 Nr. 4 und 56 der Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)
  • Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital Omnibus), Änderung des Art. 4
  • Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO“, Juni 2025
  • Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz (AI literacy Q&A), Stand Juli 2026
  • RTR, KI-Servicestelle: KI-Kompetenz nach Art. 4
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