Verbrieft
KI-Kompetenzpflicht · Stand 2026-09-08

Brauche ich ein KI-Zertifikat? Welche Zertifikate werden anerkannt?

Kurzantwort: Die KI-Verordnung verlangt kein Zertifikat, und es gibt keine staatlich anerkannte Zertifizierung für KI-Kompetenz nach Art. 4. Die Europäische Kommission sagt ausdrücklich, dass ein internes Verzeichnis der Schulungen genügt. Ein Zertifikat pro Person ist trotzdem sinnvoll, weil es die Dokumentation vereinfacht und Personen mitnehmen können, wenn sie den Betrieb wechseln.

Warum es keine „anerkannten“ Zertifikate gibt

Art. 4 schreibt keinen Inhalt und keine Prüfung vor. Also kann auch niemand eine Prüfung „anerkennen“. Anbieter, die mit „offiziell anerkannt“ oder „behördlich zertifiziert“ werben, übertreiben. Das gilt für IHK-, TÜV- und DEKRA-Kurse genauso wie für Online-Anbieter: Sie können gut sein, aber sie sind nicht amtlich.

Was zählt, ist, ob die Maßnahme zur Rolle der Person passt und ob sie dokumentiert ist.

Woran man ein brauchbares Zertifikat erkennt

Ein Zertifikat ist nur so viel wert wie die Angaben darauf. Es sollte enthalten:

  • Name der Person und ihre Rolle im Betrieb
  • Name des Betriebs
  • Datum der Schulung
  • Dauer
  • Inhalte oder Module in Stichworten
  • Anbieter und Version der Inhalte (weil sich die Rechtslage ändert)
  • Lernkontrolle (zum Beispiel Quiz bestanden)
  • Gültigkeit oder empfohlener Auffrischungstermin
  • eine Nummer und eine Möglichkeit, die Echtheit zu prüfen, etwa ein QR-Code

Ein Zertifikat ohne Datum, Dauer und Inhalt ist als Nachweis fast wertlos.

Zertifikat oder Teilnahmeliste?

Für die Behörde ist beides gleichwertig, solange die Angaben stimmen. Für den Betrieb hat das Zertifikat zwei Vorteile: Die Person hat ihren eigenen Beleg, und das Register füllt sich automatisch aus den Zertifikaten. Eine Teilnahmeliste muss jemand pflegen.

Was das für Ihren Betrieb heißt

Lassen Sie sich nicht von „anerkannt“ oder „geprüft“ beeindrucken, sondern von den Angaben auf dem Dokument. Prüfen Sie, ob der Anbieter Inhalte bei Rechtsänderungen aktualisiert und das Datum nennt. Und legen Sie das Zertifikat mit dem Register ab, nicht in der Mailbox der Person.

Quellen

  • Art. 4 der Verordnung (EU) 2024/1689
  • Europäische Kommission, Fragen und Antworten zur KI-Kompetenz: kein Zertifikat nötig, internes Verzeichnis genügt
  • Bundesnetzagentur, Hinweispapier „KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO“, Juni 2025: keine Zertifizierungspflicht
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