Chatbot kennzeichnen: Was seit dem 2. August 2026 gilt und wie der Hinweis aussehen muss
Kurzantwort: Wenn ein KI-System direkt mit Menschen spricht, müssen diese erkennen können, dass sie mit einer Maschine reden. Das verlangt Art. 50 Abs. 1 der KI-Verordnung, und zwar seit dem 2. August 2026 ohne Übergangsfrist. Der Hinweis gehört an den Anfang der Unterhaltung, nicht ins Impressum und nicht in die Datenschutzerklärung. Ein Satz genügt: „Hier antwortet ein KI-Assistent. Für ein persönliches Gespräch schreiben Sie uns an büro@beispiel.at." Wird Ihr Chat ausschließlich von Menschen bedient, brauchen Sie keinen Hinweis. Ob auf Ihrer Seite ein Chat-Dienst läuft und ob ein Hinweis sichtbar ist, zeigt die kostenlose Prüfung in dreißig Sekunden.
Was Art. 50 verlangt
Die Transparenzpflichten sind der Teil der KI-Verordnung, der die meisten normalen Betriebe betrifft, weil dafür weder ein Hochrisiko-System noch eine besondere Branche nötig ist. Ein Kontaktformular mit KI-Antwort reicht.
| Situation | Was verlangt wird |
|---|---|
| KI-System spricht direkt mit Menschen | Die Person muss erkennen, dass sie mit einer Maschine spricht, bevor oder sobald die Unterhaltung beginnt |
| Künstlich erzeugte oder bearbeitete Bilder, Videos, Tonaufnahmen | Offenlegung, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder manipuliert wurde |
| Veröffentlichte Texte zu Themen von öffentlichem Interesse | Offenlegung, wenn kein Mensch den Text vor der Veröffentlichung inhaltlich prüft und verantwortet |
Ausgenommen ist, was offensichtlich künstlerisch, satirisch oder fiktional ist, und der Fall, dass die Nutzung für einen verständigen Menschen ohnehin klar erkennbar ist. Auf den typischen Support-Chat einer Firmenwebsite trifft diese Ausnahme nicht zu, weil viele Besucher genau nicht erkennen, ob am anderen Ende ein Mensch sitzt.
Wo der Hinweis stehen muss
Entscheidend ist der Zeitpunkt. Der Hinweis muss vorliegen, bevor oder sobald die Unterhaltung beginnt, und er muss klar und unterscheidbar sein. Praktisch heißt das:
- Im Begrüßungstext des Chatfensters, also in der ersten Nachricht, die automatisch erscheint.
- Im Namen des Assistenten, zum Beispiel „KI-Assistent" statt eines menschlichen Vornamens mit Porträtfoto. Ein Bot, der sich „Julia" nennt und ein Gesicht trägt, arbeitet gegen die Pflicht.
- Nicht ausschließlich in der Datenschutzerklärung, im Impressum oder in einem Cookie-Banner.
Drei Formulierungen, die in der Praxis genügen:
- „Sie schreiben mit einem KI-Assistenten. Er kann sich irren. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an unser Büro."
- „Automatische Antwort durch ein KI-System. Möchten Sie mit einem Menschen sprechen, schreiben Sie Mitarbeiter."
- „Dieser Chat wird von künstlicher Intelligenz beantwortet. Ihre Nachricht wird an uns weitergeleitet."
Der zweite Satz ist der stärkste, weil er zusätzlich einen Weg zum Menschen öffnet. Verlangt ist das nicht, aber es verhindert Ärger.
Wann die Pflicht nicht gilt
- Der Chat wird ausschließlich von Mitarbeitenden bedient. Dann ist kein KI-System im Einsatz, und es gibt nichts offenzulegen.
- Reine Regelsysteme ohne KI, etwa ein Auswahlmenü mit festen Antworten, fallen nicht unter den KI-Begriff der Verordnung. Die Abgrenzung ist im Einzelfall heikel; im Zweifel kennzeichnen, das kostet nichts.
- Die Nutzung ist offensichtlich, etwa bei einem Werkzeug, das ausdrücklich als KI-Demonstration angeboten wird.
Was viele übersehen: die Bilder
Die Kennzeichnungspflicht für künstlich erzeugte Inhalte trifft auch das Team-Foto aus dem Bildgenerator, die generierte Produktabbildung und die vertonte Stimme im Werbevideo. Für Bilder, Video und Ton gibt es keine redaktionelle Ausnahme wie bei Texten. Wer regelmäßig mit Bildgeneratoren arbeitet, braucht deshalb eine einfache Regel im Betrieb: Wer erzeugt, kennzeichnet, und zwar sofort beim Hochladen.
Wer das überwacht
In Deutschland ist die Bundesnetzagentur seit August 2026 die zentrale Marktüberwachungsbehörde für die KI-Verordnung und zugleich Anlauf- und Beschwerdestelle. In Österreich ist die KI-Servicestelle der RTR die Anlaufstelle für Fragen rund um den AI Act.
Wichtig zur Einordnung, weil das oft vermischt wird: Für die KI-Kompetenzpflicht nach Art. 4 sieht die Verordnung kein eigenes Bußgeld vor. Die Transparenzpflichten nach Art. 50 sind davon getrennt zu betrachten und seit August bindend. Wer Ihnen für einen fehlenden Chat-Hinweis mit 35 Millionen Euro droht, hat den falschen Artikel abgeschrieben: Diese Summe gehört zu den verbotenen Praktiken nach Art. 5.
Was Sie heute tun können
- Prüfen lassen, was auf Ihrer Seite von außen sichtbar ist.
- Chatfenster öffnen und nachsehen, ob im ersten Satz steht, dass eine Maschine antwortet. Wenn nicht, Begrüßungstext ändern, das dauert zwei Minuten.
- Eine Zeile in die Hausregeln aufnehmen, wer KI-Bilder kennzeichnet.
- Beides in Ihre KI-Richtlinie übernehmen, damit es nicht vom Gedächtnis einzelner Personen abhängt.
Dieser Text ist keine Rechtsberatung. Er fasst zusammen, was die Verordnung verlangt und was Aufsichtsbehörden dazu veröffentlicht haben.